Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Diki Tours GmbH

Bei Vertragsschluss werden die folgenden Bedingungen Bestandteil des Vertrages, der zwischen der Diki Tours GmbH, Kantstraße 84, 10627 Berlin, als Vermieter (nachfolgend Diki Tours genannt) und dem Mieter zustande kommt. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und stellvertretend für seine Mitreisenden an. Weiterhin wird auch ein ggf. von beiden Parteien unterzeichnetes Einweisungs- und Übergabeprotokoll Bestandteil des Vertrages. Der Vermieter sendet etwa eine Woche vor der Fahrt ein Floß 1x1 zu mit Verkehrsregeln sowie Hinweise im Umgang mit dem Floß zu, die als Vorbereitung auf die Einweisung zu lesen sind.

Stand: November 2023

Diki Tours - AGB (PDF)

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Die auf der Website dargestellten Angebote stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, dem Vermieter ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten. Mit Annahme dieses Angebotes in Gestalt der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch Diki Tours kommt der Vertrag zustande.

1.2 Die Angebotsabgabe durch den Mieter erfolgt durch die Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an Diki Tours. Der Mieter ist für den Zeitraum von maximal 7 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt Diki Tours die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermittelt dem Mieter ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann.

1.3 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

1.4 Im Rahmen des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten in das Bestellformular ein. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder gewünschtes Buchungsdatum) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Erklärung verbindlich.

2. Vertragsrücktritt

2.1 Bei Rücktritt des Mieters bis 8 Wochen vor Mietbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro pro Buchung fällig.

2.2 Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn werden pauschal 50% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig.

2.3 Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Mietbeginn gilt die gesamte Vertragssumme für die Diki Tours als erworben.

2.4 Nr. 2.2. und Nr. 2.3. gelten nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

2.5 Schlechte Wetter insbesondere Regen sind kein Absagegrund durch den Mieter. Aus Kulanz kann der Mieter auf ein anderes Datum umbuchen, wenn Diki Tours freie Kapazitäten hat. Umbuchungen sind nur auf einen Wochentag, auch noch im darauffolgenden Jahr, von Montag bis Freitag, außer Feiertage möglich. Diki Tours erhebt in dem Fall eine Bearbeitungspauschale von 25 EUR.

3. Kautionszahlung

3.1 Der Mieter ist bei Übergabe des Bootes zur Zahlung einer Kaution in Höhe von 500 € je Boot verpflichtet, die in bar zu entrichten ist. Die Kaution ist die Eigenbeteiligung für die Kaskoversicherung im Falle eines Unfalls oder Schadens. Kleinere Schäden werden direkt von der Kaution bezahlt.

Es besteht die Möglichkeit die Kaution zu überweisen. Die Überweisung der Kaution muss bis spätestens 2 Werktage vor der Fahrt erfolgt sein. Bei Überweisung wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 Euro fällig. Wird die Kaution nicht rechtzeitig überwiesen und muss deshalb vor Ort in bar hinterlegt werden, so werden die Bearbeitungskosten in Höhe von 20 EUR nicht erstattet.

3.2 Es besteht die Möglichkeit die Kautionshöhe zu verringern. Bei Zahlung einer Pauschale mindert sich die Kaution wie folgt:

- bei Zahlung von 30,- € erfolgt eine Minderung der Kaution auf 250,- €


3.3 Wird das Boot vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und gereinigt (Zustand wie bei Übergabe des Bootes von Diki Tours an den Mieter) zurückgegeben, so erhält der Mieter seine geleistete Kaution in voller Höhe zurück.

3.4 Kaution Stand Up Paddling (SUP) - Der Mieter ist bei Übergabe des SUP-Boards zur Zahlung einer Kaution in Höhe von 75 € je Board verpflichtet, die in bar zu entrichten ist. Die SUP-Boards sind High Tech Sportgeräte und mit einem Karbon Paddel ausgestattet. Bei Verlust ist der Zeitwert zu erstatten. Schäden und nötige Reparaturen an den Boards, Paddel oder Zubehör, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, müssen vom Mieter erstattet werden.

3.5 Kaution Kahn - Der Mieter ist bei Übergabe des Kahns zur Zahlung einer Kaution in Höhe von 75 € je Board verpflichtet, die in bar zu entrichten ist. Bei Verlust des Kahns/Zubehörs ist der Zeitwert zu erstatten. Schäden und nötige Reparaturen an den Kähnen, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, müssen vom Mieter erstattet werden.

4. Rechte und Pflichten Diki Tours

4.1 Diki Tours verpflichtet sich, das Boot zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen.

4.2 Sollte Diki Tours infolge eines während einer vorhergehenden Überlassung entstandenen Schadens oder aus irgendwelchen nicht schuldhaft verursachten und von seinem Willen unabhängigen Gründen, nicht in der Lage sein, das vorstehend genannte Boot zum vereinbarten Zeitraum zur Nutzung zu übergeben, so hat Diki Tours das Recht, dem Mieter entweder ein Boot in gleicher Ausstattung zur Verfügung zu stellen oder den Betrag zu erstatten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe dieser Preiserstattung richtet sich proportional nach der Anzahl der Tage, an denen ein Ausfall der Nutzung erfolgte.

4.3 Das vertragsgemäße Verfügungsrecht über das Boot wird dem Mieter in dem Augenblick zuerkannt, wo er schriftlich bestätigt, dass das Boot einschließlich Motor im Allgemeinen betriebsfähig sind und er die von einem Erfüllungsgehilfen von Diki Tours vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Sämtliche spätere Einwendungen des Mieters über Ausrüstung und Tauglichkeit des Schiffes sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.4 Diki Tours hat das Recht, bei berechtigten Zweifeln zu prüfen, ob die Zuverlässigkeit des Mieter hinsichtlich der Befähigung zur Schiffsführung in Bezug auf Drogenfreiheit, der körperlichen und geistigen Befähigung zur Führung eines Bootes und das Mindestalter von 18 Jahren gegeben ist. Es kann die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Personalpapiers verlangt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist Diki Tours befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierbei wird eine Vertragsstrafe von 25 % der vereinbarten Vertragsgebühren fällig. Dies gilt nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

4.5 In Bezug auf Punkt 4.4 kann Diki Tours einen befähigten Skipper vermitteln, der für die Sicherheit der Mitreisenden und des Bootes die nötigen Kenntnisse besitzt. Die Vereinbarung ist vor Übergabe des Bootes zu treffen, die Kosten für den Skipper gehen zu Lasten des Mieters.

4.6 Die Flöße sind mit einer GPS-Ortung ausgestattet, die es Diki Tours ermöglicht den Standort des Bootes zu verfolgen. Dies gewährleistet eine schnelle Ortung des Bootes im Fall einer Panne. Die Daten werden anonym gespeichert und werden nicht mit dem Mieter verknüpft. Diki Tours nutzt die Daten ebenfalls, um Routenempfehlungen zu erstellen.

5. Rechte und Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter erklärt, mit dem Boot keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben, die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen zu unterlassen und das Schleppen von anderen Fahrzeugen nur im Notfall durchzuführen.
Die Weitergabe des Bootes ist ausdrücklich untersagt. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen diese Verbote entbindet der Mieter ausdrücklich Diki Tours von jeder Verantwortung in seiner Eigenschaft als Eigentümer und in allen anderen Eigenschaften und haftet persönlich den Schifffahrts- und Zolldienststellen gegenüber für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmen, die er hierdurch verursacht. Im Falle einer durch den Mieter verschuldeten Pfändung des gemieteten Bootes ist der Mieter gehalten, Diki Tours einen obligatorischen und vertragsmäßigen Schadensersatz vom doppelten Tagessatz pro Tag der Nicht-Mobilisierung des Bootes zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Im Falle einer Beschlagnahme ist der Mieter gehalten, den in der Versicherungspolice festgelegten Neuwert des Bootes innerhalb von 30 Tagen zu erstatten.

5.2 Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Überlassung beschädigt oder verloren gegangen sind, ohne dass Ersatz sofort möglich ist, kann der Mieter nur zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Boot in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist.

5.3 Die Navigation ist nur in ausreichend tiefem Wasser gestattet.

5.4 Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Erhält Diki Tours Kenntnis darüber, dass das Boot Grundberührung hatte, wird eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes zu Lasten des Mieters durchgeführt, sofern dieser das Aufsetzen schuldhaft verursacht hat.

5.5 Der Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis für wie viele Personen das Boot/Floß maximal zugelassen ist. Er verpflichtet sich, nur so viele Personen einzuschiffen, wie zugelassen sind und Platz auf dem Boot vorhanden ist. Die maximale Tragfähigkeit des Bootes/Floßes ist ebenfalls zu berücksichtigen, wenn Gepäck eingeladen wird. Für Missachtung und Überbelegung und daraus entstehende Schäden haftet der Mieter.

5.6 Der Mieter ist Verantwortlicher und hat als solcher das Logbuch, bei welchem es sich um ein Dokument handelt, nach seemännischen Regeln vollständig zu führen. Bei Havarie sind die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und alle zur Errichtung eines Havarieprotokolls erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Erfüllt er diese Verpflichtung schuldhaft nicht, so haftet er für den gesamten Havarieschaden.

5.7 Der Ölstand und Wasserstand sind täglich vor Fahrtantritt zu prüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen bei schuldhaftem Verhalten des Mieters voll zu dessen Lasten.

6. Haftung

6.1 Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache, die über die gebrauchsmäßige Abnutzung hinausgeht, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang. Gleiches gilt bei Schädigung von Dritten. Eventuelle Beschädigungen oder Mängel sind Diki Tours unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder Verzögerung entstehenden Schäden. Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass für von ihm fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden seine persönliche Haftung eintritt, da in der Regel in solchen Fällen eine Versicherung (auch Vollkasko!) nicht greift.

6.2 Der durch die Havarie, Unfall oder Wettereinflüsse verursachte und während der Dauer des Vertrages entstandene Nutzungsverlust gibt keinerlei Anrecht auf eine ganz oder teilweise Erstattung des Betrages oder Schadenersatzes durch Diki Tours.

6.3 Entsteht durch einen vom Mieter schuldhaft verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache Diki Tours ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter, haftet der Mieter für diesen in voller Höhe.

6.4 Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Diki Tours, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

6.5 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Diki Tours nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.6 Die Einschränkungen der Nr. 6.4 und 6.5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Diki Tours, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.7 Die sich aus Nr. 6.4 und 6.5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Diki Tours den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Diki Tours und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.8 Diki Tours kann nicht für Schäden und Verluste am Eigentum des Mieters und seiner Mitreisenden haftbar gemacht werden. Nr. 6.4 bis Nr. 6.7 gelten entsprechend.

7. Nutzungsobliegenheiten

7.1 Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese ist Bestandteil der sich an Bord befindlichen Bordmappe.

7.2 Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins, der Nachweis eines Bootsführerscheins vorgeschrieben. Er gilt für Sportfahrzeuge von weniger als 15 m Länge. Auf dem Rhein wird ein Sportbootführerschein-Binnen bereits dann erforderlich, wenn das motorisierte Sportboot mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung hat. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, auch durch seine Mitreisenden. Der Mieter/Bootsführer hat sich an die Wasser-Verkehrsregeln zu halten. Diki Tours stellt zusätzlich ein Floß 1x1 zur Verfügung in dem der Umgang mit dem Floß/Boot zusätzlich erklärt wird. Keine Belästigung oder Gefährdung Dritter. Kein Alkoholexzess auf dem Boot/Floß. Für den Bootsführer gilt die Alkoholgrenze von 0,0 ‰ bzw. eine Alkoholmenge von 0,00 mg/ltr Atemluft sowie keine Drogen zu nehmen.

7.3 Für Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Diki Tours stellt Schwimmwesten auf Anfrage zur Verfügung. Rettungsmittel (Schwimm-/Rettungswesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.

7.4 Der Mieter erklärt ausdrücklich:

7.4.1 Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln,

7.4.2 die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,

7.4.3 die Bootsmannschaft sicher zu führen,

7.4.4 An- und Abmeldungen in Sportboothäfen und anderen Anlegeplätzen vorzunehmen,

7.4.5 Nutzungsgelder in Marinas und anderen Anlegeplätzen zu zahlen,

7.4.6 sich mit dem Revier vertraut zu machen und

7.4.7 keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen.

Treten während der Dauer des Vertrages Schäden auf, die durch den normalen Verschleiß des Materials verursacht wurden, so ist Diki Tours zu benachrichtigen. Reparaturen müssen mit Diki Tours abgestimmt werden. Die Kosten werden nach Originalrechnung mit Vorlage der Ersatzteile erstattet. Sollte sich eine, die Fahrt des Bootes nicht hindernde Reparatur als erforderlich erweisen, so ist der Mieter gehalten, wenigstens 24 Stunden früher zurückzukehren, damit die Reparatur ausgeführt werden kann, ohne das die Nutzung des folgenden Mieters gefährdet ist. Tritt der Schaden ohne Verschulden des Mieters auf, wird immer dieser Tag anteilig in Geld ersetzt. Die Nichtbeachtung dieser Klausel kommt einer Verspätung gleich. Kann das Boot durch Verschulden des Mieters nicht termingerecht weitervermietet werden, hat Diki Tours Anspruch auf Nutzungsausgleich. Dies gilt nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

7.5 Das Boot ist nach Beendigung der Überlassung vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und unverschmutzt, wie überlassen, zurückzugeben. Fehlendes Inventar ist zu ersetzen, wobei eine entsprechende anteilige Abschreibung bei älterem Inventar berücksichtigt wird. In Anlage 1 sind einige der Inventargegenstände und deren Neupreis aufgeführt. Für die Neubeschaffung von fehlendem Inventar ist vom Mieter eine Aufwandspauschale von 50,00 € zu entrichten, sofern der Mieter für den Verlust oder die Beschädigung des Inventars verantwortlich ist.

Für verschmutzt zurückgegebene Boote (Konfetti, Alkohol, Urin in der Toilettenkabine) ist vom Mieter eine Reinigungspauschale von 50,00 € an Diki Tours zu entrichten.

Diki Tours erhebt je Floß eine Toiletten- und Müllpauschale. Der durch den Mieter verursachte Abfall ist vom Mieter ordentlich in den zur Verfügung gestellten Mülleimern und Mülltüten zu sammeln. Der Abfall wird auf den Booten stehen gelassen und Diki Tours entsorgt den Müll über ein Entsorgungsunternehmen.

7.6 Der durch das Fahren entstandene Benzinverbrauch wird in Form einer Tankpauschale dem Mieter in bar in Rechnung gestellt. Die Tankpauschale kann aufgrund der schwankenden Preise angepasst werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Fahrt gültige Tankpauschale auf der Homepage von Diki Tours unter Preise.

Der Tank hat ein Volumen von 25 Litern, daraus ergeben sich folgende Tankpauschalen (Stand November 2023):

  • Die Tankpauschale entspricht 0 €, wenn der Tank bei Abgabe voll ist.
  • Die Tankpauschale entspricht 20 €, wenn der Tank mindestens dreiviertelvoll ist.
  • Die Tankpauschale entspricht 35 €, wenn der Tank weniger als dreiviertelvoll ist und mindestens halbvoll ist.
  • Die Tankpauschale entspricht 50 €, wenn der Tank weniger als halbvoll ist und mindestens viertelvoll ist.
  • Die Tankpauschale entspricht 65 €, wenn der Tank weniger als viertelvoll ist.

Tankt der Mieter eigenständig, so ist der Tankbeleg der Tankstelle vorzulegen.

7.7 Das Boot ist zum vorgeschriebenen Termin 15 Minuten vor Zeitablauf gesäubert und entladen zurückzugeben. Bei schuldhafter, verspäteter Abgabe wird pro begonnene halbe Stunde ein Betrag von 50,00 € zu Lasten des Mieters berechnet.

Bei schuldhafter Verzögerung hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, bei dem jeder Tag zum doppelten Tagessatz dieses Überlassungsvertrages verrechnet wird, ganz gleich aus welchen Gründen die Verspätung verursacht wurde. Dies gilt nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot spätestens 36 Stunden vor Vertragsende nicht weiter als 25 km vom Rückgabehafen zu halten. Sollte der Törn durch Verschulden des Mieters an einen anderen Hafen notwendig werden, ist der Mieter verpflichtet, bis zur Übernahme durch Diki Tours das Boot zu überwachen. Das Schiff gilt dann erst ordnungsgemäß übergeben, wenn es von Diki Tours oder durch eine neue Besatzung übernommen ist. Der Mieter trägt alle Kosten und Folgenachlasten. Dies gilt nicht, sofern der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

7.8 Nach seiner Rückkehr muss der Mieter einen Termin zur Inventaraufnahme und Inspektion vereinbaren, dabei muss das Boot geräumt und gesäubert im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein. Die Übergabe des ordnungsgemäß geführten Logbuches ist obligatorisch. Auf der Ausscheckliste ist zu vermerken, ob evtl. Minderung oder Schadensersatzansprüche gestellt werden.

7.9 Der Umgang mit offenem Feuer an Bord ist nicht gestattet. Gaskocher, Gas-Grill und Kohlegrill müssen durch den Mieter permanent beaufsichtigt werden. Die Nutzung ist nur im ruhenden Zustand und bei abgeschaltetem Motor erlaubt. Eine Nutzung während der Fahrt ist nicht gestattet. Die Beaufsichtigung hat zu erfolgen bis die Geräte kalt sind. Der Mieter nutzt diese auf eigene Gefahr. Das Grillen mit sogenannten Einweg- oder Wegwerfgrills ist verboten, da diese ungeeignet sind und zu Brandschäden führen. Standardgrills sind nur nach vorheriger Absprache mit Diki Tours erlaubt. Sie müssen standfest sein, verschließbar und ausreichend Abstand zum Boden haben. Das Nutzen der Geräte ist nur auf der Vorderen Terrasse, so weit wie möglich vom Tank entfernt erlaubt. Bei Wellengang ist die Nutzung der Geräte verboten. Heiße Grillkohle ist vor der Weiterfahrt abzulöschen und im verschlossenen Grill zu belassen bis diese vollständig abgekühlt ist, daher sind verschließbare Grills zu nutzen. Grillkohle ist nicht in die Mülleimer zu entsorgen, da diese sich entzünden können.

8. Haustiere

Haustiere wie Hunde, Katzen u.ä. können gegen eine Gebühr an Bord mitgeführt werden. Diki Tours übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden am Haustier. Der Mieter übernimmt die Haftung für die vom Haustier verursachten Schäden.

9. Versicherung

9.1 Die Boote sind zu folgenden Konditionen versichert:

für Haftpflicht (Sach- und Personenschäden) pauschal 10 Millionen €. Die Kasko-Haftpflichtversicherung deckt bei einer Selbstbeteiligung sämtliche Schäden auf Grund von höherer Gewalt, Unfall des Wasserfahrzeuges, Brand, Blitzschlag ab. Nicht versichert sind Schäden bis zur Höhe der hinterlegten Kaution, von 500,00 € pro Boot, als auch Schäden die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden. Mieter und seine Mitreisenden tragen während der Überlassungszeit das gleiche Risiko.

9.2 Die Versicherungspolice deckt nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden ab. Die an Bord gebrachten Gegenstände sind ebenfalls nicht versichert. Diki Tours weist auf die Möglichkeit einer Reisegepäckversicherung und einer Reisehaftpflichtversicherung hin.

9.3 Diki Tours weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hin. Zusätzlich möchte Diki Tours auf Versicherungen wie die Urlaubsgarantie, Notfall-Versicherung oder auch einer Reiseunfallversicherung verweisen. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler.

10. Zahlung

10.1 Der Mietpreis ist, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag anders geregelt, spätestens bei Übergabe des Bootes von Diki Tours an den Mieter (vor Leistungserfüllung) ohne Abzüge in bar oder Überweisung an die Diki Tours zu leisten.

10.2 Der Kraftstoff, anfallender Abfall, die Endreinigung und ggf. fehlendes oder defektes Inventar gehen zu Lasten des Mieters. Der Kraftstoff ist nach der Fahrt in bar zu entrichten.

11. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

11.1 Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigen wir von Ihnen die folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Postanschrift

11.2 Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwenden wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung(en). Bei der Bezahlung per Überweisung verwenden wir auch Ihre Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer Website abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Siehe Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Diki Tours behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Mieter und Diki Tours bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

12.3 Für den Zahlungsverkehr, insbesondere den Anspruch des Vermieters auf Erhalt der Zahlung und Streitigkeiten wegen Mängel an Boot und Ausrüstung, vereinbaren beide Parteien die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprache bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. In allen strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

12.5 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu dem gebuchten Boot und dem gewünschten Buchungsdatum einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

12.6 Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Berlin.

12.7 Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@diki-tours.de
Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.8 Für alle möglichen Rechtstreitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

Anlage 1 – Preise verlorene Inventargegenstände
Ausrüstungsgegenstand: Kosten
Seekarte 20,00 EUR
Ankerleine 60,00 EUR
Faltanker 10 kg 60,00 EUR
Festmacherleine je nach Länge 30-40 EUR
Fender mit Leine 35,00 EUR
Bootshaken 25,00 EUR
1 Stechpaddel 35,00 EUR
Rettungsring mit Wurfleine 60,00 EUR
Schwimmwesten je nach Größe
Mundhorn 25,00 EUR
Kühlbox 90l Kühlbox 90l
Kühlbox 45l Kühlbox 45l
Landmann-Kugel-Grill 60,00 EUR
Gas-Grill Camping-Gaz Party 200 90,00 EUR
Lotus-Grill XL 250,00 EUR
Kochset Kochset
Cadac Grill 300,00 EUR
Angelkahn je nach Verlust der Teile
SUP-Board je nach Schaden
Floß je nach Schaden
Gasheizung klein 65,00 EUR
Gasheizung groß 100,00 EUR
Gaskocher 35,00 EUR
Trockentoilette 170,00 EUR
Abschleppseil 20 m 45,00 EUR
Ledermatte 150,00 EUR
Sanitätskasten 10,00 EUR
Feuerlöscher 2kg 50,00 EUR
Badeleiter je nach Schaden
Holztisch je nach Schaden
Decken / Kissen je nach Schaden
Stuhl 45,00 EUR